Stellungnahmen und Positionen

In unregelmäßigen Abständen nimmt evKITA an Verbändeanhörungen teil und positioniert sich im Rahmen der Intressensvertretung zu Gesetzgebungsverfahren und politischen Entwicklungen im Themenfeld Kita. Hier eine Auswahl unserer Positionen: 

Resolution: Kitas gehen uns alle an! Kindertagesbetreuung und frühe Bildung sichern (19.07.2023)

Im Juli 2023 hat die Mitgliederversammlung des Evangelischen KITA-Verbandes Bayern eine Resolution für die Sicherung der frühen Bildung verabschiedet. Die Mitgliederversammlung appelliert dringend, dass die vom Bündnis für frühkindliche Bildung erarbeiteten Lösungs­vorschläge zur Fachkräftegewinnung und zur Schließung der gesetz­lichen Finanzierungslücke in der kommenden Legislaturperiode in politisches Handeln umgesetzt werden.

Die Resolution finden Sie hier als pdf-Datei zum Download

Stellungnahme zur Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) (12.05.2023)

Mit Wirkung zum 01.07.2023 ist die Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) geändert worden. Wesentliche Änderungen betreffen die Ausweitung des Fachkräftekatalogs, Änderungen für die Besetzung von Leitungsstellen sowie Änderungen bei der Unterschreitung personeller Vorgaben.

Im Vorfeld hatten wir die Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Stellung zu beziehen.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Stellungnahme zur Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für Sprachfachberatungen in Sprach-Kitas (Sprachfachberatungsbonus-Richtlinie) (12.05.2023)

Das StMAS hat uns einen Entwurf der o.a. Richtlinie zugesandt und uns die Möglichkeit gegeben, hierzu Stellung zu nehmen.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Stellungnahme zur Richtlinie zur Gewährung eines Bonus für zusätzlichen Personaleinsatz (Personalbonus) (26.04.2023)

Am 20.04.2023 haben wir von StMAS einen Entwurf der neuen Richtlinie "Personalbonus" mit der Möglichkeit einer Stellungnahme erhalten.
Die Richtlinie umfasst die Nachfolgeregelungen des "Leitungs- und Verwaltungsbonus" und die Weiterförderung der Sprachfachkräfte in Sprach-Kitas.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Stellungnahme zur Verordnung zur Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) (03.12.2020)

Am 03.11.2020 legte das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) vor. Die Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen wir gerne. Ein großer Teil der geplanten Änderungen ist redaktioneller Natur, ohne dass sich dadurch inhaltliche Veränderungen ergeben. Allerdings werden auch etliche inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen vorgenommen, zu denen wir Anmerkungen haben.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier.

Überlegungen zur verantwortungsvollen Öffnung der Kitas

Gemeinsam mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Bayern haben wir im Teilbereich Kinder folgende Überlegungen angestellt die wir als Grundlage für weitere Gespräche verwenden.  

Die Frage der Elternbeiträge während der Betretungsverbote – eine politische Lösung ist unabdingbar (30.03.2020)

Die bestehenden Rechtsunsicherheiten, ob und wie lange Elternbeiträge zu zahlen sind, lassen sich nur durch eine politische Lösung entschärfen. Wie könnte diese aussehen?  Unsere Position hierzu finden Sie hier.

Wachstumsbranche Kita (Durchblick 2019)

Entwicklungen in der Kita-Finanzierung (Durchblick 2019)

Einführung eines Bayerischen Krippengeldes (17.09.2019)

Stellungnahme/Verbändeanhörung zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes

Wie bereits in unserer Stellungnahme zur Ausweitung des Beitragszuschusses für die gesamte Kindergartenzeit, stehen wir unter den derzeitigen Bedingungen einer Ausweitung der Beitragszuschüsse kritisch gegenüber. Angesichts der großen Herausforderungen in der qualitativen Entwicklung von Kitas, dem quantitativen Ausbau und dem Fachkräftemangel halten wir es für erforderlich, derzeit andere Prioritäten zu setzen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang nochmals auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder vom 18.04.2018 sowie den Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern. In beiden Papieren wird die deutliche Absicht bekundet, die Qualität der Kinderbetreuung weiter auszubauen. Auch Staatsministerin Schreyer hat mehrfach bekundet, z.B. die Pädagogische Qualitätsbegleitung zu verstetigen und sukzessive auszurollen sowie die Leitungen von Kitas zu stärken und dafür entsprechende Mittel bereit zu stellen.

Ziel der aktuellen BayKiBiG-Novellierung ist es, den bereits bestehenden Zuschuss für die Kindergartenzeit auch auf die Krippenzeit auszuweiten – nun allerdings einkommensabhängig. So weicht das nun geplante Verfahren zur Gewährung des Bayerischen Krippengeldes deutlich von dem Verfahren für den Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit ab. Wir stellen fest, dass in den letzten Monaten etliche familienpolitische Fördermaßnahmen beschlossen wurden, für die es einzeln betrachtet jeweils gute Begründungen gibt. In Summe entwickelt sich unserer Ansicht nach gerade aber ein „Förderdschungel“, der zunehmend erklärungsbedürftig wird. Dadurch sehen wir zusätzliche Herausforderungen auch auf die Mitarbeitenden in unseren Einrichtungen zukommen.

Wir stellen fest, dass das BayKiBiG in diesem Jahr zweimal geändert wird, diese Änderungen aber stets der Ausweitung von Beitragszuschüssen dienen. Bezüglich des Ausbaus der Qualität der Kinderbetreuung warten wir noch auf die lange versprochene BayKiBiG-Novellierung.
 

Wir fordern deshalb:

Der lange versprochene qualitative Ausbau der Kinderbetreuung darf nicht länger hinter der Beitragsunterstützung zurückstehen. Spätestens ab dem Jahr 2021 sind hierfür in den Landeshaushalt Mittel in gleicher Höhe wie für die Beitragsunterstützung einzustellen.

Folgende Maßnahmen sind im BayKiBiG zu verankern:

  • Stärkung der Leitungen von Kindertageseinrichtungen (Weiterentwicklung und gesetzliche Verankerung der derzeit geplanten Richtlinie)
  • Verbesserung des empfohlenen Anstellungsschlüssels
  • Verstetigung und Ausrollung der Pädagogischen Qualitätsbegleitung (PQB)
  • Veränderung des Verfahrens zur Auszahlung der Abschlagszahlungen mit dem Ziel, die Liquidität der Kita-Träger zu verbessern


Diese Maßnahmen dürfen nicht durch die Beratungen im Bündnis für frühkindliche Bildung unter dem Motto „Kita 2050“ auf unbestimmte Zeit vertagt werden.

Änderung des BayKiBiG und der AVBayKiBiG - Gewährung eines Beitragszuschusses (10.01.2019)

Stellungnahme/Verbändeanhörung zur Änderung des BayKiBiG und der AVBayKiBiG - Gewährung eines Beitragszuschusses

Generell stehen wir der Maßnahme, für die gesamte Kindergartenzeit einen Beitragszuschuss zu zahlen, kritisch gegenüber. Wir können den Ansatz zwar unterstützen, dass Bildung auch im Vorschulalter kostenfrei sein soll, würden aber angesichts der großen Herausforderungen in der qualitativen Entwicklung von Kitas, dem quantitativen Ausbau und dem Fachkräftemangel andere Prioritäten setzen.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Söder vom 18.04.2018 sowie den Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern. In beiden Papieren wird die deutliche Absicht bekundet, die Qualität der Kinderbetreuung weiter auszubauen. Auch Staatsministerin Schreyer hat mehrfach bekundet, z.B. die Pädagogische Qualitätsbegleitung zu verstetigen und sukzessive auszurollen sowie die Leitungen von Kitas zu stärken und dafür entsprechende Mittel bereit zu stellen.

Wir fordern deshalb:

Der lange versprochene qualitative Ausbau der Kinderbetreuung darf nicht hinter der Beitragsunterstützung zurückstehen. Spätestens ab dem Jahr 2020 sind hierfür (unabhängig von Leistungen des „Gute-Kita-Geset­zes" des Bundes) Mittel in Höhe von 290 Mio EUR in den Landeshaushalt einzustellen.

Das vorgeschlagene Verfahren zur Gewährung des Beitragszuschusses für die gesamte Kindergartenzeit hat sich in der Vergangenheit bereits bei der Auszahlung des Beitragszuschusses für das letzte Kindergar­ tenjahr bewährt. Wir begrüßen, dass hier ein bekanntes Verfahren weitergeführt wird.

Allerdings halten wir den in Art. 31 BayKiBiG genannten Termin für die erstmalige Gewährung des Zuschus­ses (1. April 2019) für äußerst ungeeignet. Dieser Einführungstermin verursacht auf Seiten der Träger enorm hohen Zusatzaufwand. Es wird nicht möglich sein, nach dem Beschluss der gesetzlichen Grundlagen alle Vereinbarungen mit den Eltern sowie die dazugehörigen Zahlungsaufträge bzw. SEPA-Lastschriften bis zum 1. April zu ändern. Dieses wird dazu führen, dass hier mit Rückzahlungen zu arbeiten sein wird. Es ist mit zusätzlichen Fehlerquellen und Doppelarbeit zu rechnen.

Außerdem erfolgen alle Beitragsanpassungen stets zum 1. September des jeweiligen Jahres. Eine Einfüh­rung des Beitragszuschusses hat eine zweimalige Änderung des von den Eltern zu zahlenden Beitrages zur Folge. Die Aufgabe der Kommunikation wird von den Einrichtungen geleistet werden müssen und dort ent­ sprechende Ressourcen für die pädagogische Arbeit verringern.

Wir fordern deshalb:

Die Wirkung der Änderung des BayKiBiG und der AVBayKiBiG ist auf den 1. September 2019 zu verschieben.

Wir machen weiterhin darauf aufmerksam, dass die Einführung des Beitragszuschusses für die gesamte Kin­dergartenzeit bei den freien Trägern zusätzliche Liquidität erfordert. Während die Elternbeiträge in der Regel monatlich an die Träger gezahlt werden, erfolgt die Zahlung der staatlichen Zuschüsse quartalsweise. Bei den freien Trägern kommen diese Fördermittel dabei stets in der zweiten Monatshälfte des zweiten Monats eines Quartals an. Ist der Träger an einen öffentlichen oder kirchlichen Tarifvertrag gebunden, so haben die Gehaltszahlungen aber stets zum 15. eines Monats zu erfolgen. Dieses hat zur Folge, dass freie Träger zu­ künftig den Beitragszuschuss in jedem Quartal für zwei Monate vorzufinanzieren haben. Geht man von ei­ nem Anteil von 65 % der Plätze bei freien Trägern (Quelle: Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Bayern 2018, Stand: 1. März 2018, Seite 8/9) und dem Gesamtvolumen von 290 Mio EUR aus, so sind bei den freien Trägern für zwei Monate insgesamt 31,4 Mio EUR vorzufinanzieren. Dieses übersteigt die vorhan­ dene Liquidität der meisten Träger.

Wir fordern deshalb:

Die in § 22 Abs. 2 AV BayKiBiG genannten Termine für die Abschlagzahlungen sind um einen Monat auf den 15. Januar, 15. April, 15. Juli und 15. Oktober vorzuziehen.

 

 

Mehr Qualität in Kitas - jetzt nicht lockerlassen aus der Mitgliederversammlung (06.07.2017)