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Präventionsgesetz verabschiedet

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Wichtiger Startpunkt für einen innerkirchlichen Prozess: Im November hat die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern das "Kirchengesetz zur Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (Präventionsgesetz – PrävG)" beschlossen, dass auch bereits am 1. Dezember in Kraft getreten ist.

„Dies ist ein wichtiger Startpunkt für einen innerkirchlichen Prozess. Ich bin sehr dankbar, dass dieser Aufschlag gemacht wurde,“ so Cornelia Blendinger, die bei evKITA die Stabsstelle Innovation und Organisationsentwicklung leitet und Synodale für das Dekanat Gunzenhausen, Heidenheim und Windsbach ist.

Ziel des Gesetzes ist: In der bayerischen Landeskirche und Diakonie darf es keine sexualisierte Gewalt geben. „Wir werden sexualisierte Gewalt wohl nicht verhindern können, sollten jedoch alles dafür tun bzw. da, wo Übergriffe geschehen sind, alles für die Betroffenen tun. Der Schaden ist nicht wieder gut zu machen. Doch es ist extrem wichtig, dass wir die Menschen ernst nehmen, da sind, uns kümmern, ihnen helfen, sie in ihrer Not nicht alleine lassen. Wir wollen als Kirche Schutzräume für Menschen anbieten, verlässlicher und vertrauenswürdiger Partner sein,“ so Blendinger.

Mit dem Gesetz wird auch in Bayern die Gewaltschutzrichtlinie umgesetzt, die die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vor einem Jahr beschlossen hatte.

Im Kitabereich werden die Themen Kinderschutz und Prävention sexueller Gewalt bereits seit Längerem diskutiert (vgl. auch evKITA-Handreichung Kinderschutz in der Kita https://www.evkita-bayern.de/magazin/magazin-detail/kinderschutz-in-der-kita). Mit dem Präventionsgesetzt wird dieser Themenkomplex aber erstmals gesamtkirchlich auf breiter Ebene verankert und ein rechtlicher Rahmen für einen innerkirchlichen Prozess gesteckt.

Nun werden sich auf verschiedenen Ebenen Akteure mit der Umsetzung des Gesetzes befassen. Bis Oktober 2021 wird der Landeskirchenrat ein Rahmenkonzept erstellen, bis Dezember 2022 werden bereichsbezogene Schutzkonzepte entwickelt und individuelle Konzepte sollen dann bis Ende 2025 fertig sein. „Wichtig wird sein, dass Menschen in die Auseinandersetzung mit dem Thema kommen. Wir müssen uns die verschiedenen Nährböden gründlich anschauen und uns damit befassen, wie wir mit Grenzen umgehen. Wir wollen vor Ort eine Handlungs- und Sprachfähigkeit ermöglichen.“ so Blendinger.

Bereits jetzt gibt es eine Präventionsstelle der Landeskirche (https://aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de/). Das neue Gesetz schafft die Grundlage dafür, Beratungskapazitäten auszubauen und Netzwerke zu schaffen.

Für Pfarrer*innen und Dekan*innen, die aktiv werden wollen, wird es – so heißt es im SYNODENinfo der Landeskirche – im Februar Informationsveranstaltungen per Zoom geben.

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