Insbesondere kommen bei uns Fragen rund um die Gestaltung des Vorkursanteils der Kita an: „Müssen jetzt die Kinder die Hälfte ihrer Spielzeit in extra Vorkurs-Gruppen verbringen? Wo bleibt ihnen da die Zeit zu spielen?“
Auch wenn Kinder jetzt von der Grundschule zum Besuch einer Kita und der Teilnahme am Vorkurs Deutsch verpflichtet werden können, bedeutet das nicht, dass in der Kita Schulunterricht stattfinden soll. Ziel des Vorkurses ist es, den Kindern bewusst und gezielt eine sprachanregende Umgebung zu bieten. Im letzten Kindergartenjahr sollen den Kindern im Vorkursanteil in der Kita pro Woche 90 Minuten oder täglich 20 Minuten Vorkurs-Zeit zur Verfügung stehen. Die Kinder können vom pädagogischen Personal in Kleingruppen unterschiedlichster Konstellationen in ihrer Sprachbildung angeregt werden. Verantwortlich für die Gestaltung der Vorkurse in der Kita sind weiterhin die Einrichtungen.
Modul B der Handreichung zum Vorkurs Deutsch 240 in Bayern (https://www.ifp.bayern/files/media/ifp/public/projects/vorkurs-deutsch/modulb_vk-hand.pdf) bietet zahlreiche Impulse und Ideen für die konkrete Umsetzung der Vorkurseinheiten. Dabei können die Ergebnisse der Beobachtungsbögen von SISMIK oder SELDAK helfen. Diese können als Grundlage zur Gestaltung der Vorkurs-Zeiten dienen und ermöglichen auf diese Weise ein konkretes Ansetzen an Punkten, an denen die Kinder Unterstützung benötigen.
Im Vorkursanteil in der Grundschule stehen den Kindern im letzten Kindergartenjahr 3 x 45 Minuten in der Woche zu. Wie die Grundschule diese Zeit gestaltet, liegt in deren Verantwortung. Bei einer guten Kooperation zwischen Kita und Grundschule können anhand der unterschiedlichen Rahmenbedingungen beider Systeme gute gemeinsame Wege gefunden werden.
Chancen für die Kinder
Die aktuelle Diskussion, die die Wichtigkeit von Sprachbildung hervorhebt, steigert die Bedeutung von frühkindlicher Bildung und Kitas als zentrale Lern- und Bildungsorte.
Dies kann zugunsten aller Kinder genutzt werden. Klar ist: Es braucht Zeit für die pädagogischen Mitarbeitenden, sich professionell mit dem Themenbereich der sprachlichen Bildung auseinander zu setzen und dies entsprechend für die Kinder niedrigschwellig und attraktiv aufzubereiten. Kinder in einem „Sprachbad“ und durch gezielte Angebote in ihrer Sprachentwicklung aktiv zu fördern, ist ein wesentlicher Auftrag.
Mit Blick auf die Kinder und ihre bestmögliche Entwicklung und Begleitung unterstützen wir als evKITA diese Aufgabe voll und ganz. Ob die neuen „Druckmaßnahmen“ auf Eltern, wie verpflichtender Kitabesuch und Meldepflichten zu besseren Besuchsquoten in Kitas und nachhaltiger Sprachentwicklung beitragen, müssen zukünftige Evaluationen zeigen.
Für eine bewusste Gestaltung von sprachfördernden Settings ist ein Überblick über die Ergebnisse von SISMIK/SELDAK hilfreich, um jedes einzelne Vorkurskind gezielt unterstützen zu können. Im Fokus sollte hierbei immer stehen: Was dient dem Kind in seiner individuellen Entwicklung?
Hier ein Überblick über die wichtigsten Fristen: Bereits vor 2024 waren Kitas dazu verpflichtet, mit SISMIK bzw. SELDAK den Sprachstand aller Kinder zu erheben, ab dem erstem „Vorkurs-Kind“ den Vorkurs Deutsch in der Kita anzubieten und in eine Kooperation mit der Sprengelgrundschule zu gehen. Neu ist vor allem, dass ein Kind von der Grundschule zum Kita-Besuch mit Vorkurs verpflichtet werden kann, wenn zu erwarten ist, dass die Deutschkenntnisse für den Schulbesuch nicht ausreichen werden. Grundlage hierfür ist eine Änderung im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (siehe auch www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2024-579/) Für die Kitas gilt durch das Gesetz folgendes: Im vorletzten Jahr vor der Einschulung:
(Exkurs: BaSiS ist das neue Verfahren zur Sprachstandserhebung, das in der Schule durchgeführt wird. Die Ergebnisse gehen an die Eltern. Wenn ein Sprachförderbedarf vorliegt, werden die Eltern darüber informiert, dass das Kind in eine Kita mit Vorkurs gehen muss. Dieses Schreiben müssen die Eltern dann in ihrer Kita vorlegen und diese unterschreibt, dass das Kind die Kita besucht (oder neu aufgenommen wird) und dass die Kita die Verpflichtung zum Besuch der Kita zur Kenntnis genommen hat. Wenn die BaSiS-Ergebnisse unauffällig sind, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung eine Kita mit Vorkurs zu besuchen.)
Im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung:
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Hilfreiche Links:
- 577. Newsletter - Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung:
Informationen zur Besuchs- und Sprachförderpflicht, zum Masernschutz sowie zum Förderhinweis BayKiBiG (10.10.2025)
https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/service-kinder/newsletter/577-newsletter.pdf - Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
https://www.verkuendung-bayern.de/files/gvbl/2024/23/gvbl-2024-23.pdf#page=11 - Verbindliche Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung
https://www.stmas.bayern.de/sprachstandserhebung/index.php - Vorkurs Deutsch 240 in Bayern. Entstehung des Vorkurses und sukzessiver Ausbau
https://www.ifp.bayern/de/projekt/vorkurs-deutsch/
weitere Inhalte, z.B. Videos, sind derzeit in Produktion - FAQ zum reformierten Vorkurs Deutsch 240 in Bayern (Stand: 28.07.2025)
https://www.ifp.bayern/files/media/ifp/public/projects/vorkurs-deutsch/FAQ_Vorkurs_Deutsch_240.pdf - wird fortlaufend ergänzt - Sprachstandserhebung vor der Einschulung
https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit/sprachstandserhebungen


