Zum Inhalt springen

Aktuelle Meldungen

Masernschutzgesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft

|   AktuellesPressemeldung

evKITA fordert die Übertragung der Prüfpflicht auf den öffentlichen Gesundheitsdienst.

(Nürnberg 27.02.2020) Mit Einführung der Masernimpfpflicht am 1. März 2020 müssen bundesweit nun alle Kinder, die eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen, sowie Menschen, die in solchen Einrichtungen arbeiten, eine Masernimpfung durchführen lassen bzw. nachweisen. Die Umsetzung der Prüfpflicht sowie die Dokumentation und Meldepflicht an die Gesundheitsämter muss nach derzeitigem Stand in Kindertageseinrichtungen vom pädagogischen Fachpersonal übernommen werden.

Umsetzung des Gesetzes bewirkt administrativen und finanziellen Mehraufwand

„Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Umsetzung des Gesetzes erhebliche administrative und finanzielle Folgen für die Kitas hat“, sagt Dirk Rumpff, Vorstand für Recht und Finanzen des Evangelischen KITA-Verbandes Bayern (evKITA).

Das Bundesgesundheitsministerium schätzt den bundesweiten Erfüllungsaufwand bei Kindertageseinrichtungen auf ca. 3,4 Mio Euro für die Jahre 2020/21.

„Wenn ich pro Kind für die Beratung der Eltern und die Prüfung des Masernschutzes nur 10 Minuten ansetze, so ist für dieses Jahr mit Kosten in Höhe von 600.000 EUR zu rechnen, die alleine auf die evangelischen Einrichtungen in Bayern zukommen“, so Rumpff weiter.

Hoheitliche Gesundheitsaufgaben müssen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfüllt werden

Abgesehen von den Erfüllungskosten, die von den Trägern alleine gestemmt werden müssen, kritisiert der evKITA die Übertragung der Prüf-, Dokumentations- und Meldepflicht an die Kitas.

„Die Hauptverantwortung dieser hoheitlichen Gesundheitsaufgabe sollte unserer Auffassung nach nicht bei den Kitas liegen. Im Gesetz steht, dass die Länder den Gesetzesvollzug auch dem öffentlichen Gesundheitsdienst übertragen können. Deshalb hoffe ich, dass der Freistaat Bayern hier noch Korrekturen im Verfahren vornimmt und die Prüfpflicht an die zuständigen Gesundheitsämter übergibt, damit die Kitas von dieser Aufgabe entlastet werden“, fordert Rumpff.

Außerdem sei er überzeugt, dass bei den Gesundheitsämtern die fachlichen und strukturellen Kompetenzen für die Umsetzung des Gesetzes liegen. Auch ginge durch den neu entstandenen Verwaltungsaufwand wichtige Betreuungskapazität für die Kinder verloren. Nicht zuletzt könne durch die Prüf- und Meldepflicht das Vertrauensverhältnis zwischen pädagogischem Fachpersonal und Eltern erheblich belastet werden.

 

Aktuell vertritt der evKITA 800 Träger. Derzeit bieten evangelische Kitas bayernweit rund 92.000 Plätze in ca. 1.450 Einrichtungen an. Er vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, das Diakonische Werk Bayern und seine Mitglieder in allen Fragen, die Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder betreffen.

 

Die Pressemeldung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen

zurück