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Kita-Finanzierung: Lösung dringend erforderlich

|   BeratungAktuelles

Die Finanzierung des bayerischen Kita-Systems ist reformbedürftig, darin sind sich alle Beteiligten seit der Veröffentlichung der Handlungsempfehlungen des Bündnisses für frühkindliche Bildung im September 2021 einig. Was hat sich seitdem getan?

In einer Anhörung im Bayerischen Landtag im Juli 2024 wurde einhellig eine Anhebung der gesetzlichen Kita-Finanzierung von derzeit rund 60 % auf 90 % für notwendig erachtet. 
Die Staatsregierung hat mit der Entscheidung im neuen Kinderstartgeld Leistungen des bisherigen Bayerischen Familien- und Krippengeldes zusammenzufassen, Finanzmittel freigemacht, die in das System der Kita-Finanzierung fließen sollen. „Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt!“ so Dirk Rumpff Vorstand Recht und Finanzen beim evKITA.
 

Was wird bereits ausgegeben? 

Die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Bayern setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 

Im Haushalt des Freistaates Bayern sind für 2025 für die Betriebskostenförderung von Kitas 2,69 Mrd. EUR veranschlagt. Unter Berücksichtigung der Regelungen zum Basiswert und zum Qualitätsbonus lässt sich die kommunale Beteiligung an der gesetzlichen Förderung auf 2,56 Mrd. EUR berechnen.  Daraus ergibt sich für die gesamte gesetzliche Förderung die Summe von 5,25 Mrd. EUR.

Die gesetzliche Förderung deckt ca. 60 % der gesamten Betriebskosten[1], die demnach auf ca. 8,75 Mrd. EUR zu schätzen sind. Damit ergibt sich eine nicht gesetzliche geregelte Deckungslücke in Höhe von 3,50 Mrd. EUR.

Derzeit ergänzen etwa zwei Drittel der Kommunen die gesetzliche Förderung durch freiwillige Leistungen. Insgesamt geht man davon aus, dass die Kommunen etwa das 1,5-fache des staatlichen Förderanteils an den Betriebskosten aufbringen.[2] Das wäre eine Summe von ca. 4,04 Mrd. EUR. Abzüglich der gesetzlichen Leistungen liegen die freiwilligen Leistungen der Kommunen für die Betriebskostenförderung derzeit also bei geschätzt 1,48 Mrd. EUR.

Damit bleibt bayernweit noch eine Differenz in Höhe von 2,02 Mrd. EUR, die im Wesentlichen durch Elternbeiträge zu decken ist. Geht man davon aus, dass Eltern sich mit einem Anteil von 10 % an den Betriebskosten beteiligen sollten, so sollte für Elternbeiträge ein Betrag in Höhe von 0,88 Mrd. EUR angesetzt werden.

Zusätzlich zahlt der Freistaat für alle Kinder im Kindergartenalter einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 EUR monatlich. In Summe sind dafür im Haushalt 2025 Mittel in Höhe von 0,55 Mrd. EUR angesetzt. 

Damit bleibt immer noch eine tatsächliche Deckungslücke in Höhe von 0,59 Mrd. EUR.
 

Auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Um eine zukunftsfähige auskömmliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, soll die Förderung auf 90 % der Betriebskosten angehoben werden. Bei den folgenden Überlegungen dazu wird zur besseren Vergleichbarkeit ebenfalls von den Zahlen für 2025 ausgegangen.

Die Betriebskosten betragen 8,75 Mrd. EUR. Wird die gesetzliche Förderung auf 90 % der Betriebskosten gesetzt, so sind dafür insgesamt 7,88 Mrd. EUR aufzubringen. Sollte dafür eine hälftige Aufteilung zwischen Freistaat und Kommunen angesetzt werden, so müsste jede Seite 3,94 Mrd. EUR aufbringen. Dabei ist festzustellen, dass diese Mittel im Wesentlichen bereits jetzt ausgegeben werden:
 

Art der MittelFreistaatKommunen
Gesetzliche Förderung2,69 Mrd. EUR2,56 Mrd. EUR
Freiwillige Leistungen 1,48 Mrd. EUR
Elternbeitragszuschuss0,55 Mrd. EUR 
Umwidmung Krippengeld0,05 Mrd. EUR 
Umwidmung Familiengeld0,38 Mrd. EUR 
Summen3,67 Mrd. EUR4,04 Mrd. EUR

Derzeit lastet die Schließung der Betriebskostenlücke in großen Teilen auf den kommunalen Leistungen, denn neben dem gesetzlich festgelegten Finanzierunganteil geben wie gesagt etwa zwei Drittel der Kommunen zusätzlich freiwillige Leistungen ins System. „Es ist unverkennbar, dass kommunale Haushalte entlastet werden müssen“, so Dirk Rumpff. „Gleichzeitig erreichen uns aus Reihen der Freien Wohlfahrtspflege zunehmend Signale, dass man nicht in der Lage ist, die Defizite von Einrichtungen zu decken und überlegt, Einrichtungen zu schließen oder an Kommunen abzugeben. Darum ist es sehr wichtig, eine Lösung zu finden.

Die Berechnungen des evKITA zeigen, dass bereits die jetzt von öffentlichen Haushalten ausgegebenen Mittel im Wesentlichen eine auskömmliche Finanzierung des Kita-Systems sichern würden. „Zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bedarf es jedoch gesetzlich einheitlicher Regelungen. Nur so wird es gelingen, bayernweit eine gute Qualität für Kinder, bezahlbare Gebühren für Eltern und eine verlässliche Finanzierung für Träger zu sichern“, betont Dirk Rumpff. 

Dabei sei es im Sinne einer höheren Transparenz und einer Verringerung der Bürokratie wichtig, alle BayKiBiG-Leistungen (neben dem Krippengeld auch die Elternbeitrags­zuschüsse für Kindergartenkinder) in den Basiswert zu überführen.

Wir appellieren an die Kommunen, sich einer bayernweiten Regelung mit einer gesetzlichen Förderung, die 90 % der Betriebskosten umfasst, nicht zu verschließen und dabei die Finanzierung zur Hälfte zu übernehmen. Wir sind uns dabei der schwierigen und unterschiedlichen Lage der Kommunen bewusst. Hier die Unterschiede auszugleichen, kann aber nicht über das System der Kita-Finanzierung erfolgen. Gerade in wirtschaftlich benachteiligten Regionen bedarf es einer qualitativ hochwertigen Bildung, Erziehung und Betreuung. Deshalb appellieren wir auch an alle politisch Verantwortlichen, hier einen Ausgleich an anderer Stelle (z.B. im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs) zu finden“, so Dirk Rumpff. 
 

Von einer Zusammenfassung aller Leistungen in den Basiswert profitieren alle Beteiligten: 

  • Eltern benötigen ein verlässliches System der Kindertagesbetreuung mit sozialverträglichen Elternbeiträgen. Dieses lässt sich nur durch eine auskömmliche Finanzierung sichern.
  • Kommunen erhalten durch eine Zusammenfassung der Leistungen eine bessere Planbarkeit. Durch eine Erhöhung des Basiswertes erfahren auch sie eine finanzielle Entlastung, denn der staatliche Anteil kommt bei kommunalen Einrichtungen (das sind ca. 30 % aller Einrichtungen) direkt den kommunalen Haushalten zugute. Und wenn Elternbeiträge auf einem sozialverträglichen Niveau gesichert werden können, sorgt das auch bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe für Entlastung.
  • Frei-gemeinnützige Träger können durch eine auskömmliche Finanzierung ihre Angebote aufrechterhalten. Das System der Subsidiarität wird dadurch gesichert. Nur so können Eltern weiterhin das gesetzlich verbriefte Wunsch- und Wahlrecht zwischen verschiedenen Trägern und Konzepten wahrnehmen.
  • Der Freistaat würde das System deutlich entbürokratisieren und bayernweit für gleichwertige Lebensverhältnisse im Bereich der Kindertagesbetreuung sorgen. Eine umfassende Regelung könnte eine jahrelange Debatte zu einem guten Abschluss bringen.

 


[1] Dunkl/Niedermeier (2024): Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz mit Kinderbildungsverordnung, Kommentar, 9. Auflage, S. 21

[2] aaO, S. 21

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