Die Quote der Kinder in Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen liegt aktuell bei 1,49 Prozent der regulär betreuten Kinder, das sind rund 10.000 Kinder in ganz Bayern. In den Schulen nutzen derzeit 4.600 Schülerinnen und Schüler die Notbetreuung. Dieses Angebot ist auch an den Werktagen der zweiwöchigen Osterferien sichergestellt und kann genutzt werden, wenn beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. Bei einer Tätigkeit in der Gesundheitsversorgung oder Pflege genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem dieser beiden Bereiche tätig ist.
Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Viele Menschen leisten in diesen Tagen Enormes, um unsere Gesellschaft und die Versorgung am Laufen zu halten und in unseren Krankenhäusern Leben zu retten. Wir wollen diese Familien weiterhin bestmöglich unterstützen. Ich möchte mich bei den Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ganz herzlich bedanken, dass sie bei der Notbetreuung für andere da sind und einen ganz besonderen Beitrag leisten. Der verantwortungsvolle Umgang der Eltern mit der Notbetreuung zeigt, dass unser Gesellschaft solidarisch ist.“
Kultusminister Michael Piazolo: „Die Notbetreuung für die Kinder von Eltern in systemkritischen Berufen funktioniert gut. Damit in dieser Ausnahmesituation das Land weiter funktionieren kann, bieten wir die Notbetreuung auch in den Osterferien an. Ich bedanke mich bei den Schulleitungen, den Verwaltungskräften in den Schulen, den Lehrerinnen und Lehrern sowie bei den Eltern dafür, dass alle zusammentreffen und an einem Strang ziehen.“
Für eine bessere Planbarkeit sollten sich Eltern möglichst frühzeitig mit ihrer Einrichtung oder Schule in Verbindung setzen.
Weitere Informationen gibt es unter:
https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php
Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 01.04.2020