In diesem Beitrag beleuchten wir die Frage, wann welche Maske sinnvoll bzw. erforderlich ist, aus der Sicht des Arbeits- und Infektionsschutzes. Dafür haben wir Kernaussagen aus folgenden Unterlagen zusammengestellt:
- Rahmen-Hygieneplan – Corona Kindertagesbetreuung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) (Gültig ab 01. Juli.2020)
- Handreichung für die Kindertagesbetreuung in Zeiten des Coronavirus des StMAS (Stand: 24. April 2020)
- Hinweisblatt der Kommunalen Unfallversicherung Bayern/Bayerischen Landesunfallkasse (KUVB/Bayer. LUK) ( Stand: 08.05.2020)
- Muster-Gefährdungsbeurteilung „Corona für Kitas“ der BGW, von der ELKB überarbeitet (https://www.arbeitssicherheit-elkb.de/node/5734) (Stand 21.04.2020)
- Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums (16.04.2020)
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html
Aus dem Rahmen-Hygieneplan:
- Staatlicherseits gibt es weder ein generelles „Maskengebot“ noch ein „Maskenverbot“ für Beschäftigte in Kindertagesein-richtungen/HPTs. (S. 5)
- Es gibt keine Empfehlung zum generellen Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Kindertagesbetreuung/HPT. Kinder müssen in der Kindertageseinrichtung/Kindertages-pflege/HPT keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Es besteht das Risiko eines unsachge-mäßen Umgangs damit. Personal kann situationsbedingt eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung tragen, beispielsweise, wenn das Abstandsgebot (mindestens 1,5 Meter) vor-hersehbar und planbar nicht eingehalten werden kann. (S. 7)
- In der Küche bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 Meter und bei der Essens-ausgabe wird durch das Personal eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung getragen. (S. 12)
- Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB, sog. Community-Masken) sind Masken, die aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Sie sind weder ein Medizinprodukt (wie medizinischer Mund-Nasen-Schutz) noch Teil der persönlichen Schutzausrüstung (wie FFP2/FFP3 Masken). Community-Masken können die Infektionsgefahr verringern und helfen dabei, die Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verlangsamen. Sie dienen dem Fremdschutz. (S. 7)
- Im Rahmen-Hygieneplan wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von MNB die zentralen Schutzmaßnahmen, wie Abstandhalten oder Händehygiene nicht ersetzen kann. Diese zentralen Schutzmaßnahmen müssen also weiterhin strikt eingehalten werden. (S. 7)
- Insbesondere für Beschäftigte, die ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf aufweisen, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske eine geeignete Schutzmaßnahme darstellen. (S. 5)
Aus der StMAS-Handreichung:
- Kinder müssen in der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflege keine „Masken“ tragen. Es besteht das Risiko eines unsachgemäßen Umgangs damit.
- Personal kann situationsbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, beispielsweise, wenn das Abstandsgebot (mindestens 1,5 Meter) vorhersehbar und planbar nicht eingehalten werden kann.
Bei Beschäftigten, die nach den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, sollte der Träger mit dem Betriebsarzt und der/dem Beschäftigten geeignete Schutzmaßnahmen vereinbaren.
Bei Kindern, die nach den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Erkenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, klären die Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen und mit dem Träger deren Umsetzung in der Kindertagesbetreuung ab.
Aus dem Hinweisblatt von KUVB/Bayer. LUK:
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken):
…
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der pädagogischen Arbeit mit Kindern erhöht nach derzeitigem Kenntnisstand somit nicht wesentlich den Schutz der Beschäftigten.
Der Einsatz dieser Masken kann sinnvoll sein, um Kinder zu schützen, die das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs haben, also insbesondere Kinder mit chronischen Vorerkrankungen oder Behinderungen.
…
Partikelfiltrierende Halbmasken der Schutzklasse 2 und 3 (FFP2/3-Masken):
Durch den eingegrenzten Kreis der zur Betreuung berechtigten Kinder (s. Punkt „Betreuter Personenkreis) ist nicht davon auszugehen, dass die Kinder aus sich heraus krankheitsverdächtig sind.
…
Community-Masken/Mund-Nasen-Bedeckungen:
Beschäftigte können bzw. sollen (sollen nach SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS) situationsbedingt eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, beispielsweise, wenn das Abstandsgebot (mindestens 1,5 Meter) vorhersehbar und planbar nicht eingehalten werden kann. Nachfolgend eine Übersicht für Beispiele des situationsbedingten Einsatzes von Mund-Nasen-Bedeckungen:
Situation | Mund-Nasen-Bedeckung |
Beschäftigte im Kontakt mit Eltern, z.B. Bring- und Abholsituation | Empfohlen. (Beschäftigte und Eltern, vor allem, wenn 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann) |
Beschäftigte im Kontakt untereinander | Empfohlen. (Insbesondere, wenn 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann) |
Beschäftigte im Kontakt mit Externen (z.B. notwendige Fachdienste, Lieferanten) | Empfohlen. (Beschäftigte und Externe) |
Kinder im Kontakt untereinander | Nein |
Kinder nehmen Kontakt zu Beschäftigten auf | Nein |
Beschäftigte im Kontakt zu Kindern | Empfohlen in vorhersehbaren und planbaren Situationen |
Pflegerische Tätigkeiten der Beschäftigten, z.B. Wickeln, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Auftragen von Sonnencreme | Empfohlen. |
Aus der Muster-Gefährdungsbeurteilung „Corona für Kitas“ der BGW, von der ELKB überarbeitet:
B) Alle Mitarbeitenden sollen bei Kontakt zu anderen Personen einen Mund-Nase-Schutz tragen. Ausnahme bei Betreuung von Kindern, die auf Erziehende mit Mund-Nase-Schutz extrem abwehrend reagieren.
Aus den Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums:
15. Mund-Nase-Schutz und Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Bei unvermeidbarem Kontakt zu anderen Personen bzw. nicht einhaltbaren Schutzabständen sollte Mund-Nase-Bedeckungen, in besonders gefährdeten Arbeitsbereichen PSA zur Verfügung gestellt und getragen werden.
Zusammenfassend lassen sich folgende Regeln festhalten:
- In bestimmten Situationen (Kontakt mit Eltern, z.B. Bring- und Abholsituation; Beschäftigte im Kontakt untereinander; Beschäftigte im Kontakt mit Externen; Pflegerische Tätigkeiten der Beschäftigten, z.B. Wickeln, Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Auftragen von Sonnencreme) wird Beschäftigten empfohlen, einen Mund-Nase-Schutz („Community-Maske“) zu tragen.
- Community-Masken sind weder Medizinprodukt noch Teil der persönlichen Schutzausrüstung, da sie nicht dem Eigenschutz sondern dem Fremdschutz dienen.
- Da Community-Masken dennoch ein wesentlicher Bestandteil des Infektionsschutzes sind, empfehlen wir Ihnen, bezüglich der Kostenübernahme großzügige Regelungen zu treffen. Bitte denken Sie daran, in die Planungen zum Gesundheitsschutz Ihre MAV einzubinden, denn nach § 40 AGMVG hat die Mitarbeitervertretung ein Mitbestimmungsrecht bei Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und gesundheitlichen Gefahren.
- Die Bereitstellung von einem medizinischen Mund-Nase-Schutz („OP-Masken“) kann erforderlich sein, wenn Kinder mit Vorerkrankungen zu schützen sind.
- Bei Mitarbeitenden, die einer Risikogruppe angehören, sind mit dem Betriebsarzt Schutzmaßnahmen zu beraten. Hier hat der Arbeitgeber dann ggfs. medizinische Masken (FFP-Standard) zu stellen.
Zum Weiterlesen:
Sehr gute praktische Hinweise für den Umgang mit Masken in der pädagogischen Arbeit mit Kindern sind in einer Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes zu finden:
http://www.der-paritaetische.de/publikation/orientierungshilfe-fuer-traeger-von-kindertageseinrichtungen-in-zeiten-der-corona-pandemie/ (Stand 21.04.2020)