(Nürnberg 07.04.2020) Kindertageseinrichtungen sind nicht geschlossen, aber Eltern können Betreuungsangebote nicht wahrnehmen. Die Betretungsverbote bringen Eltern und Träger in Schwierigkeiten. Müssen Eltern weiterhin Kita-Beiträge zahlen, auch wenn sie für ihre Kinder keine Betreuungsleistung erhalten?
Das Staatsministerium für Soziales, Arbeit und Familie verweist in der Frage auf die jeweils geltenden Betreuungsverträge bzw. Gebührensatzungen. Dort, wo Beiträge weiterhin gezahlt würden, sei derzeit keine Übernahme durch den Freistaat geplant, heißt es aus dem Ministerium. „Mit großem Erstaunen und Unverständnis haben wir gestern Abend zur Kenntnis genommen, dass das bayerische Sozialministerium es nicht für nötig hält, hier eine politische Lösung zu finden“ stellt Dirk Rumpff, Vorstand für Recht und Finanzen des Evangelischen KITA-Verbandes Bayern fest.
Mit dem Beschluss, allgemeine Betretungsverbote für Kindertageseinrichtungen zu verhängen, hat die bayerische Staatsregierung auch festgelegt, dass die staatliche Förderung zu 100 % weitergezahlt wird. Dabei ist aber zu bedenken, dass die staatliche Förderung so ausgelegt ist, dass sie im Durchschnitt nur 60 % der Betriebskosten einer Kita deckt. Die Elternbeiträge sind also ein wesentlicher Teil der Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. „Wir sehen jetzt die Situation kommen, dass mehr und mehr Kommunen entscheiden, auf die Erhebung von Elternbeiträgen zu verzichten und die Einnahmeausfälle aus Steuermitteln finanzieren. Diese Möglichkeit haben freie Träger nicht.“ ergänzt Rumpff.
Die Rechtslage ist auch nicht so klar, wie das Sozialministerium verlautbart. Regelungen in den Betreuungsverträgen sind für den Fall einer Kita-Schließung enthalten. Die Einrichtungen sind derzeit aber nicht geschlossen, sondern haben mit einem deutlich veränderten Personalschlüssel eine Notbetreuung zu gewährleisten, während für einen Großteil der Kinder ein Betretungsverbot gilt. Eine solche Situation ist in den Betreuungsverträgen nicht geregelt. Und in den Fällen, in denen eine Betriebsträgervereinbarung mit der zuständigen Kommune besteht, ist nicht geklärt, ob freie Träger überhaupt in eigener Entscheidung auf Elternbeiträge verzichten dürfen.
Ungefähr 65 % der Kita-Plätze werden von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege gestellt. „Es kann nicht sein, dass der Freistaat die Mehrzahl der Träger und der Eltern so hängen lässt. Wir hoffen immer noch, dass auch Bayern in der Lage ist, eine Lösung zu finden, wie es jetzt schon in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen der Fall ist. Es geht hier nicht um eine soziale Wohltat, sondern um die politische Klärung einer rechtlich unklaren Situation und die Sicherung der Kindertagesbetreuung für eine Zeit nach der Corona-Krise“ bekräftigt Rumpff.
Aktuell vertritt der evKITA 800 Träger. Derzeit bieten evangelische Kitas bayernweit rund 92.000 Plätze in ca. 1.450 Einrichtungen an. Er vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, das Diakonische Werk Bayern und seine Mitglieder in allen Fragen, die Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder betreffen.
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