Kita als sicherer Ort - Bereichsbezogenes Schutzkonzept für evangelische Kitas

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Ende des letzten Jahres wurde das „Rahmenschutzkonzept für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern und für das Diakonische Werk Bayern zur Prävention von und zum Umgang mit sexualisierter Gewalt“ veröffentlicht. Darin werden die Eckpunkte festgelegt, innerhalb derer jeder Träger, jede Einrichtung und jeder Dienst der ELKB, sowie jedes ordentliche Mitglied des Diakonischen Werkes Bayern bis zum 1.1.2026 ein eigenes individuelles Schutzkonzept vorlegen muss.

Aus diesem Grund haben wir unsere Handreichung zum Kinderschutzkonzept überarbeitet und aktualisiert“, erläutert Cornelia Blendinger, Leitung Stabstelle Innovation und Organisationsentwicklung beim evKITA.

Mit der Broschüre „Kita als sicherer Ort“ legt evKITA ein bereichsbezogenes Schutzkonzept für das Arbeitsfeld Kita in Evangelischen Kinderbetreuungseinrichtungen vor. Die Broschüre deckt die Punkte des Rahmenschutzkonzeptes ab, geht aber noch weiter: „Wir thematisieren nicht nur sexualisierte Gewalt, sondern schauen ganz bewusst ganzheitlich hin und adressieren auch andere Themen der Kindeswohlgefährdung. Der Fokus liegt dabei auf der Prävention. Die Broschüre unterstützt Kitas dabei, ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln, und sie enthält Methoden und Beispiele, wie ein Team sich praxisbezogen mit dem Thema Kinderschutz auseinandersetzen kann. Wir wollen dabei unterstützen, wie die Theorie in die Praxis kommt. Die Broschüre bietet darüber hinaus konkrete Hinweise zum Umgang mit Kinderschutzfällen.“

Bei Fragen zur Erstellung eines Schutzkonzeptes können sich Kitas an ihre zuständigen Fachberatungen wenden. „Die Fachberatung kann eine ‚Sortierhilfe‘ sein und beim Prozesseinstieg unterstützen. Das eigentliche Konzept wird dann von der Einrichtung erstellt. Empfehlenswert sind Fortbildungen oder Inhouse-Schulungen für das ganze Team. Häufig gibt es auch Beratungsstellen vor Ort, z.B. die „Alma“ des Diakonischen Werks Weißenburg-Gunzenhausen“, so Blendinger.

Einrichtungen, die ein Kinderschutzkonzept aufgrund einer Mustergliederung ihrer Aufsichtsbehörde erstellt haben, sollten anhand der Handreichung überprüfen, ob es den rechtlichen Vorgaben von Kirche und Diakonie gerecht wird und alle Formalitäten erfüllt. Einrichtungen, die ihr Schutzkonzept auf der Grundlage der evKITA-Handreichung von 2020 erstellt haben, können dem unten eingestellten Infoblatt entnehmen, welche Bestandteile sich verändert haben bzw. hinzugekommen sind. 

Dateien zum Download:

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