Doch die weiteren Informationen, die das Bayerische Sozialministerium dazu gibt, sind ernüchternd. „Der Freistaat leistet seinen Anteil unabhängig von einer kommunalen Beteiligung im Einzelfall“ heißt es in einer Information des Ministeriums an die Eltern. Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass die tatsächliche Entscheidung bezüglich einer Beteiligung an der Kostenerstattung in der Verantwortung jeder einzelnen Kommune liegt.
Die positive Nachricht vom Mittwoch, die bei Eltern und Trägern für Sicherheit sorgen sollte, entpuppte sich nun als eine politische Willenserklärung, deren Wert noch nicht wirklich abzuschätzen ist. „Jetzt stehen die Kommunen in der Pflicht, die Zusagen ihrer Spitzenverbände einzuhalten und entsprechende Entscheidungen zu treffen.“, kommentiert Dirk Rumpff, Vorstand für Recht und Finanzen beim Evangelischen KITA-Verband Bayern, die Situation.
Eine besondere Unsicherheit besteht nach Einschätzung des Evangelischen KITA-Verbandes Bayern bei den Kommunen, die aufgrund einer vorläufigen Haushaltsführung keine Entscheidungen über zusätzliche freiwillige Leistungen treffen können. „In diesen Fällen ist unserer Ansicht nach noch einmal der Freistaat gefordert, eine Lösung für dieses rechtliche Problem zu finden.“, so Rumpff. „Eltern und Träger benötigen sehr schnell die Sicherheit, dass die politischen Versprechen eingehalten werden.“
Aktuell vertritt der evKITA 800 Träger. Derzeit bieten evangelische Kitas bayernweit rund 92.000 Plätze in ca. 1.450 Einrichtungen an. Er vertritt die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, das Diakonische Werk Bayern und seine Mitglieder in allen Fragen, die Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder betreffen.