Elternbeiratswahl per Briefwahl - wie gehts?

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Vieles, was bisher als selbstverständlich galt, muss in diesem Jahr anders gedacht und organisiert werden. So kann beispielsweise die Elternbeiratswahl auch per Briefwahl durchgeführt werden.

In vielen Einrichtungen wird aus verschiedenen Gründen (Corona-bedingt, höhere Wahlbeteiligung, usw.) überlegt, ob die Elternbeiratswahl nicht auch in Form einer Briefwahl durchgeführt werden könnte. Die grundsätzliche Entscheidung hierzu obliegt dem amtierenden Elternbeirat (EB), denn der EB regelt seine Geschäftsgänge selbst. An dieser Stelle ist aber gewiss eine einvernehmliche Lösung zwischen Elternbeirat und Kita-Team zu finden.

Wenn der EB sich zu einer Briefwahl entscheidet, gibt es im Vorfeld einiges zu beachten, z.B.

  • Zeitlicher Ablauf
  • Einberufung eines Wahlausschusses
  • Einladungsfristen
  • Datenschutz
    usw.

Damit sich Kita-Mitarbeitende einen schnellen Überblick zur Briefwahl des Elternbeirats verschaffen können, haben wir einen Leitfaden zusammengestellt.

Der zeitliche Ablauf sowie die einzelnen Schritte sind Empfehlungen. Vor Ort kann selbstverständlich eine Anpassung an die jeweilige Situation vorgenommen werden. Das Verfahren sollte so kurz wie möglich und so lang wie nötig dauern.

=> Lesen Sie hier den Leitfaden zur Elternbeiratswahl per Briefwahl

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